Fragen & Antworten

Alles was Sie wissen müssen.

Die Erfassung und Zählung von Impressionen und Klicks erfolgt durch einen Dritten, von uns unabhängigen, Server. Dabei setzen wir auf die jahrelange Erfahrung des amerikanischen Unternehmen AdMob. Durch die Serverinfrastruktur von Google wird Ihnen ein stabiler und leistungsfähiger Anzeigenservice garantiert.

Ja, sobald Ihre Anzeige auf mobilen Endgeräten angezeigt wird, erhalten Sie von uns einen Zugang zu unserem Berichteportal, in welchem Sie die Leistung und den Erfolg Ihrer Anzeige nachvollziehen können.

Ja, App Partner erhalten genau so wie unsere Kunden einen Zugang zu unserem Berichteportal, in welchem Sie die Impressionen und Klicks Ihrer Anzeigen der Apps nachvollziehen können. Diese Statistiken bieten keine Möglichkeit zurück zu verfolgen, welche Anzeigen in Ihren Apps angezeigt wurden.

Unsere Partner erhalten pro Monat einen festen Betrag pro Impression für die Anzeigen in Ihren Apps. Dieser Betrag ändert sich von Monat zu Monat, je nach gebuchten Kampagnen. Der aktuelle auszuzahlende Betrag kann nach der Registrierung und Anmeldung auf unserer Webseite in Erfahrung gebracht werden. Des Weiteren erhalten leistungsstarke Partner einen festen monatlichen Zuschuss. Dieser Zuschuss bleibt auch während leistungsschwachen Monaten wie z.B. Semesterferien bis zu zwei Monate lang erhalten.

Ja, App Partner haben die Möglichkeit Google Adsense-Anzeigen in Ihrer App zu schalten, wenn keine Studicluster Anzeigen für Ihre App vorgesehen sind.

Partner werden zum Beginn jeden Kalendermonats ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab € 70 und wird innerhalb von 4 Wochen durchgeführt. Wir sind jedoch oft schneller.

Angezeigte Vergütungen sind Nettobeträge. Privatpersonen werden die im Entwickler-Bereich angezeigten Einnahmen ausgezahlt. Um als Gewerbetreibender die Umsatzsteuer von 19,00% ausgezahlt zu bekommen, benötigen wir einen der folgenden Nachweise von Ihnen:

1. Bestätigungsschreiben des Finanzamtes:
- Kopie Ihres Festsetzungsbescheides zur Umsatzsteuer
oder
- Bestätigung des Finanzamtes, dass Sie umsatzsteuerpflichtig geführt werden.
oder
2. Bestätigungsschreiben Ihres Steuerberaters, dass Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer beim Finanzamt geführt werden.
oder
3. Kopie der Bestätigung des Bundesamtes für Finanzen über Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Sollten einmal keine Anzeigen in Ihrer App erscheinen, wurde von unseren Kunden keine Anzeigen für Ihren Hochschulstandort gebucht. In diesem Fall haben App Partner die Möglichkeit Anzeigen von Drittanbietern zu schalten.